Chinas Schwimmstar Sun Yang bleibt bis Ende Mai 2024 gesperrt. Das entschied das schweizerische Bundesgericht. In einer Neuverhandlung vor dem internationalen Sportgerichtshof CAS wurde Yang Ende Juni 2021 rückwirkend zum 28. Februar 2020 für vier Jahre und drei Monate gesperrt, gegen das Urteil legte er Beschwerde ein – die das Schweizeizerische Bundesgericht nun abgewiesen hat. Die Entscheidung „verstoße nicht gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsordnung; auch wurde das rechtliche Gehör von Sun Yang nicht verletzt“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgerichts.
Never ending Story
Der eigentliche Gegenstand der Verhandlung, ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Vorschriften der Welt-Anti-Doping-Agentur, ereignete sich schon im September 2018. Damals soll ein Sicherheitsmann des Schwimmers auf Anweisung von Yangs Mutter abgegebene Proben mit einem Hammer zerstört haben. Er habe an der Identität der Kontrolleure gezweifelt, die sich nicht entsprechend hätten ausweisen können, argumentierte Yang später. Der CAS urteilte, und verhängte eine achtjährige Sperre gegen den 1.500-Meter-Freistil-Weltrekordhalter. Dieser wollte die Strafe nicht akzeptieren und ging in Berufung. Er argumentierte, dass der leitende CAS-Richter befangen gegenüber dem chinesischen Volk sei, da er in der Vergangenheit chinesische Tierquäler auf Twitter mit rassistischen Ausdrücken belegt hatte. Und Yang bekam Recht, er kam zu einem neuen Verfahren mit neu besetztem Schiedsgericht.
Regeländerung als Glücksfall
In der neuen Verhandlung im Mai 2021 kam der CAS zu dem Schluss, Yang habe rücksichtslos gehandelt, als die Kontrolleure das Haus mit der Dopingprobe verlassen wollten und verurteilte den Schwimmer zu einer Strafe von vier Jahren und drei Monaten. Dass das ursprüngliche nahezu Strafmaß halbiert wurde, begründete die Kammer mit Änderungen im Anti-Doping-Code des Weltverbandes Fina. Dadurch lassen die Regeln bei Wiederholungstätern, zu denen Yang nach dem Missbrauch eines Herzmedikaments im Jahr 2014 gilt, einen größeren Spielraum zu. Auch gegen diese Strafe legte Sun Yang Beschwerde ein, dieses Mal erfolglos. Das schweizerische Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Durch die rückwirkend zum Februar 2020 beginnende Strafe dürfte Yang theoretisch wieder an den Olympischen Spielen 2024 in Paris teilnehmen, laut chinesischer Medien werde der dann 32 Jahre alte Schwimmer nicht aufgeben.