Donnerstag, 13. Februar 2025

Höhere Anforderungen bei Seepferdchen & Co.

Seit dem 1. Januar gilt eine neue Prüfungsordnung für die deutschen Schwimmabzeichen. An einigen Stellen wurden die Anforderungen verschärft.

Ins Wasser springen und 25 Meter schwimmen, nach einem Gegenstand tauchen und einige Baderegeln aufsagen – für fast jedes Kind in Deutschland ist die Seepferdchenprüfung die erste Leistungsüberprüfung seines jungen Lebens und etwas ganz Besonderes. Selbst Erwachsene können sich oft 20, 30 oder 40 Jahre später noch an die aufregende Situation im Schwimmbad erinnern. Mal mit Graus, häufiger hoffentlich mit Freude.

Wichtigstes Ziel: sicher schwimmen können

Seit 1977 galt die bekannte Prüfungsordnung, nach der wohl die meisten von uns ihr Seepferdchen oder ihr Schwimmabzeichen in Bronze, Silber oder Gold erworben haben. In einem über fünf Jahre dauernden Prozess hat der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) zusammen mit der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) nun einige Änderungen beschlossen. Sie traten am 1. Januar 2020 in Kraft, wobei für dieses Jahr eine Übergangsfrist gilt, in der auch die alten Pässe und Urkunden noch verwendet werden dürfen. Im BFS haben sich sieben wichtige Schwimm-Organisationen zusammengeschlossen. Dazu zählen neben dem Deutschen Schwimm-Verband und der DLRG der Arbeiter-Samariter-Bund, der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Turner-Bund sowie der Sporttaucher-Verband.

„Nach über 40 Jahren war es an der Zeit das System kritisch zu hinterfragen und an aktuelle Entwicklungen anzupassen“, schreibt BFS-Vorsitzende Helmut Stöhr im Vorwort der neuen Prüfungsordnung. Ziel des 2013 initiierten Prozesses sei es gewesen, „die Definition des ‚Sicher Schwimmen Könnens‘ zu präzisieren und in den Prüfungsbedingungen abzubilden.“ Als Standard für sicheres Schwimmen gilt ab sofort das Bronze-Abzeichen mit den gestiegenen Anforderungen. Auch namentlich gibt es eine Anpassung. Das bisherige „Deutsche Jugend-Schwimmpass“ heißt nun „Deutscher Schwimmpass“. Er gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Unterschiede zwischen den alten und neuen Anforderungen sind zum Teil marginal, im Detail aber fast immer anspruchsvoller als bisher. Häufig wurden die bisherigen Texte eins zu eins übernommen oder sprachlich präzisiert. Die neue Prüfungsordnung wird durch Ausführungsbestimmungen ergänzt, an die sich die Prüfer halten sollen.

Seepferdchen

  • Es wird klargestellt, dass der Sprung vom Beckenrand und die 25 Meter Schwimmen in einer Abfolge zu erfolgen haben.
  • Das Schwimmen in Bauch oder Rückenlage muss nun in der Grobform beherrscht werden. Entscheidet sich der Prüfling für das Schwimmen in Bauchlage, muss ab sofort erkennbar ins Wasser ausgeatmet werden.

Bronze

  • Der Sprung vom Beckenrand muss kopfwärts erfolgen (bisher: „Sprung vom Beckenrand“). Es folgt ein Dauerschwimmen über 15 Minuten, bei dem mindestens 200 Meter zurückgelegt werden müssen (bisher waren 200 Meter in weniger als 15 Minuten gefordert. Das Schwimmen konnte danach beendet werden).
  • Neu ist, dass der Schwimmstil nicht beliebig ist, sondern 150 Meter in Bauch- oder Rückenlage und 50 Meter in der anderen Körperlage geschwommen werden müssen. Der Wechsel zwischen Bauch- und Rückenlage erfolgt während des Schwimmens ohne Festhalten.
  • Eine Schwimmart muss erkennbar sein.
  • Beim Sprung vom Startblock oder 1-Meter-Brett wird ein Paketsprung verlangt (bisherige Formulierung: „Sprung aus 1 m Höhe“).

Silber

  • Auch hier gibt es jetzt ein Dauerschwimmen. Die Prüflinge müssen 20 Minuten am Stück schwimmen und dabei mindestens 400 Meter zurücklegen. Bisher war eine Strecke von 400 Metern in höchstens 25 Minuten gefordert.
  • Ob 300 Meter in Bauch- und 100 Meter in Rückenlage absolviert werden oder andersrum ist ab sofort freigestellt. Der Wechsel zwischen Bauch- und Rückenlage erfolgt während des Schwimmens ohne Festhalten.
  • Eine Schwimmart muss erkennbar sein.
  • Das 10-Meter-Streckentauchen erfolgt mit einem Abstoß.

Gold

  • Die neue Prüfungsordnung sieht ein Dauerschwimmern über 30 Minuten vor, bei dem mindestens 800 Meter zurückgelegt werden müssen (650 Meter in Bauch- oder Rückenlage und 150 Meter in der anderen Körperlage). Bisher waren 600 Meter in höchstens 24 Minuten verlangt.
  • 50 Meter Brustschwimmen in höchstens 1:15 Minuten (bisher: 1:10 Minuten).
  • 10-Meter-Streckentauchen ohne Abstoß (bisher: 15 Meter mit Abstoß).

Die komplette Prüfungsordnung mit den Anforderungen für die Rettungsschwimmabzeichen können Sie hier als PDF downloaden. Noch mehr Informationen finden Sie auf der Website des Bundesverbands zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS).

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Peter Jacob
Peter Jacob
Mit sechs hieß es für den kleinen Peter schwimmen lernen - falls er mal ins Wasser fällt. Inzwischen ist er groß und schwimmt immer noch jede Woche. Mal mehr, mal weniger, meistens drinnen und manchmal draußen. Und immer mit viel Spaß und Leidenschaft.

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