Der Deutsche Schwimm-Verband hat die jahrelang auf seiner Website mögliche „Schwimmerabfrage“ aus Datenschutzgründen eingeschränkt. Die Funktion erlaubte es, die Ergebnisse und Bestzeiten sowie die Vereinszugehörigkeit von allen Wettkampf-Schwimmerinnen und -Schwimmern abzurufen. Nötig war dafür nur die Eingabe des Vor- und Nachnamens eines Athleten oder einer Athletin. Nun sind die Daten zwar immer noch verfügbar, jedoch wird zusätzlich zum Namen nach dem genauen Geburtsdatum und nach der DSV-Lizenznummer gefragt. Dadurch wird die Datenbankabfrage zwar nicht unmöglich, aber doch sehr viel schwieriger als bisher. In einem Infoschreiben des DSV heißt es: „Aus Datenschutzgründen ist die Datenbank für die Öffentlichkeit nicht mehr abrufbar. Die bekannten Angaben stellen wir nur noch für jeden Sportler und jede Sportlerin selbst zur Verfügung.“
Resultate bis zurück ins Jahr 2000
Für alle Schwimmsport-Interessierten fällt damit eine einfache Möglichkeit weg, Zeiten und Resultate von Aktiven auch über Jahre rückwirkend zu analysieren und zu vergleichen. Zum Teil sind Zeiten aus einer Zeit verfügbar, in der die Digitalisierung noch in den Kinderschuhen steckte, denn anders als heute war es zu Beginn der Nullerjahre noch nicht üblich, alle Ergebnisse in digitaler Form an den DSV zu leiten und dort zu verarbeiten. Viele Vereinsvertreter nutzten die Datenbank zum Beispiel für die Teamaufstellung beim jährlichen Deutschen Mannschaftswettbewerb DMS. Auch für uns Journalisten wird die Recherche nun mühsamer. Besonders bei der Suche nach alten und neuen Bestzeiten war die „Schwimmerabfrage“ eine verlässliche Hilfe. Auf der anderen Seite steht natürlich der berechtigte Schutz an den eigenen Daten. Insbesondere bei Minderjährigen konnte der freie Zugang zu Geburtsjahr und Vereinszugehörigkeit kritisch gesehen werden.
Auch Wettkampf-Veranstalter erhalten keinen freien Zugriff. Laut DSV soll es nur noch einem kleinen Kreis von etwa 50 Personen möglich sein, auf die komplette Datenbank zuzugreifen. Ausgesuchten Trainern und Betreuern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, „mittels aktueller Wettkampfergebnisse und Bestzeiten Sportlerinnen und Sportler ausfindig zu machen, die das Potential für den Leistungssport haben und in entsprechende Förderprogramme aufgenommen werden können.“ Zudem können Kopien für Forschungs- und Analysezwecke zum Einsatz kommen.
Automatische Löschung bei Austritt
Der DSV weist darauf hin, dass jedes Mitglied die Löschung seiner Daten verlangen kann. Sollten Gründe gegen eine Löschung bestehen, könne dagegen Widerspruch eingelegt werden. Verlässt ein Sportler einen DSV-Mitgliedsverein werden seine Ergebnisse und Resultate im übernächsten Jahr automatisch gelöscht. Ausgenommen hiervon sind ehemalige Kaderathleten, deren Daten für Vergleichszwecke verfügbar bleiben sollen.