Der Schwimm-Weltverband hebt zentrale Einschränkungen für russische und belarussische Athleten auf. Die Schwimmerinnen und Schwimmer aus diesen Ländern sind damit ab sofort wieder startberechtigt.

Russische und belarussische Schwimmerinnen und Schwimmer sind bei offiziellen Schwimmveranstaltungen ab sofort wieder uneingeschränkt startberechtigt. Wie der Weltverband World Aquatics am Montag bekanntgab, werden die Sanktionen gegen die Sportlerinnen und Sportler beider Länder, die im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Jahr 2022 eingeführt worden waren, aufgehoben. Auch die Nationalflaggen und die Hymnen dürfen wieder verwendet werden.
Bisher war die Teilnahme russischer und belarussischer Schwimmerinnen und Schwimmer nur nach eingehender Prüfung und unter neutralem Status möglich. Die Entscheidung wird als bedeutender Wandel im Umgang des Schwimmsports mit Russland und Belarus im Vorfeld der Olympischen Spiele 2028 in Los Angeles gesehen.
Dopingtests und „Background-Checks“
„Athleten mit belarussischer oder russischer Nationalität dürfen künftig an World-Aquatics-Wettkämpfen teilnehmen, genau wie ihre Kollegen anderer Nationalitäten – mit ihrer jeweiligen Teamkleidung, Flaggen und Hymnen“, so World Aquatics in einer Erklärung. Bereits zuvor hatte der Verband die Regeln für Nachwuchsathleten gelockert. World-Aquatics-Präsident Husain Al Musallam fügte hinzu: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Wettkampfstätten Orte bleiben, an denen Athleten aller Nationen friedlich zusammenkommen können.“
Voraussetzung für die Teilnahme bleibt, dass die Athleten vier negative Dopingtests nachweisen müssen. Zusätzlich soll es „Background-Checks“ geben, die in der Mitteilung aber nicht näher spezifiziert werden. Unverändert bestehen bleiben Sanktionen gegenüber staatlichen Vertretern aus Russland und Belarus, die weiterhin von internationalen Veranstaltungen ausgeschlossen sind.
Mit seiner Entscheidung folgt World Aquatics anderen Sportverbänden wie zuletzt etwa dem Triathlon-Weltverband. Bei den Olympischen Winterspielen waren die Sportler aus den sanktionierten Ländern nur unter neutraler Flagge startberechtigt. Bei den Paralympics galten diese Regeln bereits nicht.
