Freitag, 26. April 2024

Nach Neu-Klassifizierung nicht mehr startberechtigt | Para-Schwimmer klagt gegen IPC

Der brasilianische Para-Schwimmer André Brasil gewann in seiner Karriere mehr als 30 Medaillen bei internationalen Meisterschaften. Allein bei den Paralympics schaffte es der 36-Jährige in den Schwimmarten Freistil, Rücken und Schmetterling insgesamt 14-mal auf das Podest. Doch nach der neuen Klassifizierung im Para-Schwimmsport könnte damit Schluss sein. Brasil gilt nun in seinen drei wichtigsten Schwimmarten als „nicht teilnahmeberechtigt“. Um dennoch bei den Spielen in Tokio dabei sein zu können, klagt der erfolgreiche Athlet gegen die 2018 eingeführte Neu-Klassifizierung vor dem Landgericht Köln. Dieses ist zuständig, weil das Internationale Paralympische Komitee in Bonn seinen Sitz hat. Der Klage angeschlossen hat sich das brasilianische Paralympischen Komitee.

Klassifizierung entscheidet über Medaillenchancen

Die Klassifizierung im Para-Schwimmen ist ein heikles Thema, denn mit ihr steigen oder schwinden die Medaillenchancen der Athletinnen und Athleten. Wer mit seiner Beeinträchtigung am oberen Ende einer Klassifizierungsgruppe liegt, hat tendenziell bessere Chance auf eine vordere Platzierung. Brasil schwamm bisher in der Klasse S10, das ist die Gruppe mit den geringsten Beeinträchtigungen. Laut ARD-Sportschau-Informationen ist sein linker Fuß aufgrund einer Polioerkrankung kleiner und weniger beweglich und sein linkes Bein fünf Zentimeter kürzer als sein rechtes. Als Kind sei er deshalb siebenmal operiert worden.

Den genauen Ablauf der Klassifizierung regelt das Internationale Paralympische Komittee in einem über 100 Seiten starken Dokument. Kurz gesagt: Die Sportlerinnen und Sportler werden nicht nach Art ihrer Beeinträchtigung eingestuft, sondern danach, wie sehr ihre Schwimmfähigkeiten beeinträchtigt sind. So ist es beispielsweise denkbar, dass ein Unterschenkel amputierter Sportler gegen einen Schwimmer mit einem Arm antritt, weil der Klassifizierungsvorgang für beide Athleten eine ähnliche Beeinträchtigung bezogen auf das Schwimmen ergeben hat. Auf diese Weise sieht das Reglement fürs Brustschwimmen neun verschiedene Gruppen (SB1 bis SB9) vor. Kraul, Rücken und Delfin werden gemeinsam betrachtet, hier gibt es zehn Klassifizierungsgruppen (S1 bis S10). Zusätzlich gibt es eigene Kategorien für sehbehinderte Sportlerinnen und Sportler (SB11 bis SB13 und S11 bis S13) sowie Athletinnen und Athleten mit einer intellektuellen Beeinträchtigung (SB14 und S14).

„Intransparent“ und „diskriminierend“

Dem IPC warf André Brasil diese Woche vor Gericht Intransparenz bei der Entstehung der Klassifizierungsregeln vor, berichtet die Sportschau. Er halte den gesamten Vorgang für undemokratisch und diskriminierend. Das IPC entgegnete, dass eine Klassifizierung für die Herstellung fairer Wettkampfbedingungen unumgänglich sei. Dem heutigen Reglement sei ein langer Prozess vorausgegangen, in den die Mitgliedsverbände einbezogen worden waren.

Eine Entscheidung in dem Verfahren gibt es noch nicht. Diese wird Anfang März erwartet.

Peter Jacob
Peter Jacob
Mit sechs hieß es für den kleinen Peter schwimmen lernen - falls er mal ins Wasser fällt. Inzwischen ist er groß und schwimmt immer noch jede Woche. Mal mehr, mal weniger, meistens drinnen und manchmal draußen. Und immer mit viel Spaß und Leidenschaft.

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