Sechs Monate Haft auf Bewährung, ausgesetzt auf drei Jahre – so lautet der Strafbefehl gegen den ehemaligen Freiwasser-Bundestrainer Stefan L. Zwei Wochen, nachdem das Amtsgericht Würzburg den Strafbefehl erlassen hat, ist er nun rechtskräftig. Der frühere Toptrainer habe den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer schutzbefohlenen Athletin in zwei Fällen eingeräumt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Stefan L. muss sich über die Dauer von drei Jahren an die ihm vorgegebenen Auflagen halten. Unter anderem habe er in dieser Zeit „eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit als Schwimmlehrer oder Ähnliches zu unterlassen“, erklärte der Pressesprecher Amtsgerichts gegenüber dem Deutschlandfunk. Ob sich der Verurteilte an die Auflagen halte, werde durch einen Bewährungshelfer überprüft. Sollte er dagegen verstoßen, droht ihm das Gefängnis.
Trainertätigkeit dauerhaft ausschließen
Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen gegen Stefan L. aufgenommen, nachdem der „Spiegel“ im Februar 2021 Vorwürfe sexueller Gewalt von mehreren Schwimmerinnen an die Öffentlichkeit gebracht hatte. Wenige Stunden nach Erscheinen des Artikels trat der damalige Bundestrainer von seinem Amt zurück. Mehr zu den Vorwürfen lesen Sie hier.
Nach Informationen des „Deutschlandfunk“ wolle der Deutsche Schwimm-Verband „den rechtlichen Rahmen vollumfänglich ausschöpfen, um eine Trainertätigkeit von Herrn L. dauerhaft auszuschließen.“ Dazu könnte der Verband die Trainerlizenz dauerhaft entziehen. Man habe nach dem Bekanntwerden der Vorfälle „umgehend interveniert und eine umfassende interne Aufarbeitung eingeleitet“, heißt es vom DSV.
Stefan L.? Wirklich? Macht euch nicht lächerlich. Jeder Besucher von swim.de kennt den vollen Namen sowieso.