Sexueller Missbrauch einer minderjährigen Leistungsschwimmerin in zwei Fällen, so lautete der Vorwurf gegen den ehemaligen Freiwasser-Bundestrainer Stefan Lurz – jetzt hat das Amtsgericht Würzburg in dem Fall einen Strafbefehl erlassen. Demnach bekommt der 44-Jährige eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Dies berichtete am Mittwoch der „Spiegel“. Außerdem muss er 1.500 Euro an den Opferhilfeverein „Weißer Ring“ zahlen und darf drei Jahre lang weder beruflich noch ehrenamtlich als Schwimmtrainer arbeiten. Auch die „Main-Post“ hatte über den Strafbefehl berichtet.
Noch ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig. Stefan Lurz kann ihn akzeptieren oder Einspruch einlegen. Nimmt er die Strafe an, käme es nicht zu einem öffentlichen Prozess vor Gericht. Laut „Spiegel“ teilte Verteidiger Reinhart Stumpf zunächst lediglich mit, sich nach erneuter Akteneinsicht mit seinem Mandanten beraten zu wollen. Weitere Erklärungen soll es vorerst nicht geben. Lurz hatte die Vorwürfe zunächst vehement bestritten. Im Strafbefehlsverfahren soll er sie dann aber doch eingeräumt haben.
Schneller Rücktritt und lange Ermittlungen
Bei den Vorwürfen gegen den Schwimmtrainer geht es um Taten aus den Jahren 2011 und 2012. Die damals geführten Ermittlungen endeten mit einem privaten Täter-Opfer-Ausgleich. Im Februar 2021 hatte der „Spiegel“ neue Vorwürfe von fünf teilweise minderjährigen Sportlerinnen an die Öffentlichkeit gebracht. Wenige Stunden nach der Veröffentlichung des Artikels war Stefan L. von seinem Amt als Freiwasser-Bundestrainer im Deutschen Schwimm-Verband zurückgetreten. Im November erfolgte nach neun Monaten Ermittlung schließlich die Beantragung des Strafbefehls. Mehr zum Ablauf und zu den Vorwürfen lesen Sie hier.