Nach vielen Monaten, in denen die meisten von uns keine Möglichkeit zum Schwimmen hatten, geht es bergauf. Die Corona-Inzidenz in Deutschland liegt bei unter 50 und in den meisten Bundesländern dürfen die Freibäder öffnen. Nur, weil ein Bundesland die Öffnung von Freibädern erlaubt, heißt das aber nicht, dass sofort in allen Bädern geschwommen werden kann. Entscheidend dafür ist immer das regionale Infektionsgeschehen. Badbesucher müssen sich außerdem auf ein Hygienekonzept und eine Testpflicht einstellen. Teilweise brauchen auch die Badbetreiber ein paar Tage, um in Gang zu kommen und Personal zu koordinieren. In Hamburg beispielsweise öffnen einige Freibäder deshalb erst dieses Wochenende, obwohl sie schon seit einer Woche dürften.
Während die Freibäder in Baden-Württemberg seit dem 14. Mai öffnen dürfen, wenn die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 100 liegt, gehören sie in Hessen erst zur zweiten Öffnungsstufe. Diese tritt ein, wenn die Inzidenz nach der Stufe eins 14 Tage in Folge unter 100 liegt. Sollte sich das Infektionsgeschehen verschlechtern, werden die Öffnungsschritte wieder zurückgenommen. In drei Bundesländern steht noch nicht fest, wann Freibäder öffnen dürfen.
Wo dürfen Freibäder wieder öffnen?
Bundesland | Datum |
---|---|
Baden-Württemberg | Seit 14. Mai, wenn Inzidenz fünf Werktage unter 100 |
Bayern | Seit 21. Mai |
Berlin | Seit 21. Mai |
Brandenburg | In aktueller Verordnung keine Informationen |
Bremen | In aktueller Verordnung keine Informationen |
Hamburg | Seit 22. Mai |
Hessen | Wenn Inzidenz 14 Tage nach Stufe 1 unter 100 |
Mecklenburg-Vorpommern | Ab 1. Juni |
Niedersachsen | Ab 1. Juni |
Nordrhein-Westfalen | Wenn Inzidenz fünf Tage unter 100 |
Rheinland-Pfalz | Ab 2. Juni |
Saarland | Seit 24. Mai |
Sachsen | In aktueller Verordnung keine Informationen |
Sachsen-Anhalt | Seit 21.5. |
Schleswig-Holstein | Seit 17.5. |
Thüringen | In aktueller Verordnung keine Informationen |