Fällt die Öffnung von Freibädern unter das generelle Verbot von Großveranstaltungen? Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen fordert diesbezüglich von der Bundesregierung eine klare Ansage. In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel bittet die DGfdB bis zum 30. April um „eindeutige Signale“, welche Einschränkungen wann reduziert werden. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August in Deutschland verboten. Sollte dieses Verbot auch für Freibäder gelten, hält es der Bäder-Verband für „schwer vorstellbar“, dass die Freibäder danach überhaupt noch ihre Türen öffnen. Zudem befürchtet die DGfdB in diesem Fall eine erhöhte Zahl von Ertrinkungstoten.
„Meteorologen sagen für 2020 einen besonders heißen Sommer voraus. Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, sich in einem Bad abkühlen zu können, wird erheblich sein“, heißt es in dem Schreiben. „Sollten die Freibäder geschlossen bleiben, könnten Flüsse und Seen in verstärktem Maße zu einem schwer zu kontrollierenden „wilden“ Schwimmen und Baden genutzt werden.“ Was die Öffnung von Schwimmbädern für die Betreiber praktisch bedeuten könnte, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Zeitliche Forderungen will der Verband ausdrücklich nicht stellen, weil die epidemiologischen Entwicklungen nicht vorhersehbar seien. Es geht aber um Planungssicherheit für die Badbetreiber. „Wir meinen, dass die Möglichkeit, Freibäder zu eröffnen, spätestens Ende Juni, also mit Beginn der Sommerferien, geschaffen werden müsste, um überhaupt noch Akzeptanz bei Betreibern und Badegästen zu finden.“
Den offenen Brief der DGfdB können Sie hier nachlesen.