Auf fünf Öffnungsschritte haben sich Bund und Länder gestern bei den Corona-Verhandlungen geeinigt. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens sollen in den kommenden Wochen und Monaten immer mehr Bereiche des öffentlichen Lebens eine Öffnungsperspektive erhalten. Doch was bedeuten die neuen Beschlüsse für die Schwimmbäder, die Athleten und den Vereinssport?
Schnelle Öffnung unwahrscheinlich
Weder die Bäder noch die Vereine werden in dem Bund-Länder-Beschluss explizit genannt. Dennoch lässt sich herauslesen, dass in Freibädern theoretisch schon in der kommenden Woche wieder geschwommen werden könnte. Sehr wahrscheinlich ist das für den 8. März allerdings nicht. Zwar heißt es im dritten Öffnungsschritt, erlaubt sei „kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen“. Voraussetzung dafür ist eine stabile 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Dieser Wert wird in einigen Landkreisen zwar erreicht. Insgesamt liegt die Inzidenz deutschlandweit aber noch bei 64,7. Tendenz zuletzt stagnierend oder wieder leicht steigend.
Erschwerend kommt hinzu, dass es überhaupt nur wenige Freibäder gibt, die normalerweise in dieser Jahreszeit ihre Türen öffnen, etwa das Dantebad in München, das Sonnenbad in Karlsruhe oder das Wunnebad in Winnenden. Ein Berliner Verband forderte deshalb bereits Anfang des Jahres, die Freibäder 2021 deutlich früher zu öffnen als sonst, sofern die Pandemiesituation dies zulässt. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 könnten immerhin Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre im Freien und kontaktlos zusammen trainieren.

Frühestens am 22. März in die Halle
Auch für die Hallenbäder gibt es eine erste vorsichtige Öffnungsperspektive. Frühester Termin könnte der 22. März werden, denn „kontaktfreier Sport im Innenbereich“ ist laut Beschluss erst im vierten Öffnungsschritt vorgesehen. Und dieser setzt voraus, dass sich die Situation in der betreffenden Region nach dem dritten Öffnungsschritt mindestens 14 Tage lang nicht verschlechtert. Bei höherer Inzidenz bis 100 könnte unter Umständen ebenfalls drinnen geschwommen werden. Voraussetzung dann ist ein tagesaktueller negativer Schnelltest.
Sowohl für die dritte als auch für die vierte Öffnungsstufe ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen. Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Fälle pro 100.000 Einwohner werden die zurzeit geltenden Lockdown-Regeln wieder angewandt. Schwimmbäder würden in diesem Fall geschlossen.
Sportanlage oder Freizeiteinrichtung?
Vorausetzung für alle Trainingshoffungen ist natürlich, dass die Bäder überhaupt öffnen dürfen. Dabei wird auch eine Rolle spielen, als was Frei- und Hallenbäder gesehen werden. Für uns Schwimmer sind sie in erster Linie Sportanlagen wie Fußballplätze oder Leichtathletikstadien. Der Gesetzgeber hatte Schwimmbäder vor Beginn des aktuellen Lockdowns allerdings als Einrichtungen zur Freizeitgestaltung definiert und damit eher Theatern und Kinos gleichgestellt. Je nachdem, wie diese Definition ausfällt, kann das Auswirkung auf den Zeitpunkt der Öffnung haben.