Lia Thomas wollte gegen das Regelwerk für Transfrauen vorgehen. Jetzt hat der CAS eine Entscheidung gefällt.
Lia Thomas ist im Schwimmsport bekannt. Nicht als Olympiasiegerin, Weltrekordhalterin oder Weltmeisterin, sondern als erste Transgender-Athletin, die einen Titel bei den US-College-Meisterschaften gewann. Das war im März 2022, drei Monate später verabschiedete der Weltschwimmverband Regeln, die Trans-Athletinnen quasi vom Wettkampfsport ausschließen.
Gegen diese Regularien zog Thomas vor den internationalen Sportgerichtshof CAS. Sie wollte dagegen vorgehen, dass Transfrauen nur dann bei Wettkämpfen der Frauen teilnehmen dürfen, wenn sie „keinen Teil der männlichen Pubertät über das Tanner-Stadium 2 hinaus“ durchgemacht hätten, wie es im Regelwerk von World Aquatics steht. Thomas hatte argumentiert, diese Regel sei „rechtswidrig“ und „diskriminierend“.
Keine Verbandsmitgliedschaft
Der CAS wies die Klage nun aus formalen Gründen zurück. Die Begründung: Da Thomas kein Mitglied des amerikanischen Schwimmverbands USA Swimming sei, sei sie nicht berechtigt, die Richtlinien des Verbands infrage zu stellen. Die Schwimmerin zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. „Pauschale Verbote, die Transfrauen an Wettkämpfen hindern, sind diskriminierend und berauben uns wertvoller sportlicher Möglichkeiten, die für unsere Identität von zentraler Bedeutung sind“, heißt es in einer von Thomas‘ Anwälten veröffentlichten Erklärung. Die Sportlerin forderte ihre Unterstützerinnen und Unterstützer auf, die Entscheidung als Aufruf zum Handeln zu sehen, um „für unsere Würde und Menschenrechte zu kämpfen“.