Der Freischwimmer gilt als Bestätigung für sicheres Schwimmen, beim Ablauf der Abzeichenprüfung gibt es von Prüfer zu Prüfer allerdings deutliche Unterschiede. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und der Sporthochschule Köln.

Ein Kopfsprung und 15 Minuten Dauerschwimmen, zwei Meter Tieftauchen und ein Sprung vom Startblock oder vom Ein-Meter-Brett sowie die Kenntnis der Baderegeln. Das sind die Aufgaben, die es für das Bronzeabzeichen zu bewältigen gilt. Wie schwer die Anforderungen für junge Nachwuchsschwimmer dabei sind, unterscheidet sich jedoch.
1.300 Coaches, Schwimmlehrerinnen und Lehrer wurden zu ihrer Interpretation der Prüfungsanforderungen befragt. Die Forschungsgruppe der Sporthochschule Köln und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) stellte ihre Ergebnisse am Dienstagabend vor.

Das muss man für das Bronzeabzeichen können (Auszug aus der Prüfungsordnung)
Die theoretische Prüfung umfasst Kenntnisse von:
- Baderegeln
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
- Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 200 m zurückzulegen, davon 150 m in Bauch- oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 50 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten)
- einmal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen eines Gegenstandes (z.B. kleiner Tauchring)
- Ein Paketsprung vom Startblock oder 1m-Brett
Rund 20 Prozent der Befragten erlauben ihren Schwimmlernern während des Streckenschwimmens kurze Pausen oder das Festhalten am Beckenrand. Beides ist laut den DLRG-Experten jedoch nicht erlaubt: „Schwimmer und Schwimmerinnen müssen in einer Notsituation eine gewisse Zeit überbrücken können, bis Hilfe eintrifft – etwa in einem See bei größerer Entfernung zum Ufer“, erklärt Christoph Freudenhammer aus der Leitung Ausbildung im Präsidium der DLRG. Deshalb sollen Schwimmerinnen und Schwimmer beim Bronzeabzeichen die gesamten 15 Minuten ohne Wandkontakt schwimmen und die Schwimmlage wechseln. Das Drehen vom Bauch auf den Rücken (oder umgekehrt) ist in den Prüfungsanforderungen klar benannt, dennoch ergab die Umfrage, dass zwölf Prozent der Prüfer darauf verzichten.
„Großes Spektrum möglicher Auslegungen“
Auch eine Differenz in der Auslegung gibt es beim Tragen von Schwimmbrillen. 27 Prozent der Befragten gaben an, den Augenschutz zumindest teilweise zu erlauben. „Sichere Schwimmerinnen und Schwimmer müssen jedoch in der Lage sein, sich unter Wasser ohne Schwimmbrille zu orientieren und zielgerichtet zu bewegen, um zum Beispiel nach einem Sturz ins Wasser wieder an die Oberfläche zu gelangen“, heißt es dazu in der Mitteilung der DLRG. Doch die Abweichungen gehen auch in die andere Richtung. Drei Prozent gaben an, die geforderte Schwimmdauer zu verlängern, 35 Prozent sagten, sie verlangen nicht nur einen, sondern mehrere Tieftauch-Versuche.
„Die Befragungsergebnisse haben uns ein großes Spektrum möglicher Auslegungen der Prüfungsanforderungen aufgezeigt“, sagt Dr. Ilka Staub von der Sporthochschule Köln. „Im nächsten Schritt wird es darum gehen, Kriterien zu entwickeln, die künftig zu noch besser vergleichbaren Abnahmen führen.“ Das Ziel sei es, ein Verständnis für die Auslegung der Prüfungsanforderungen zu schaffen und damit den Wert des Bronzeabzeichens zu stärken.