Die Schwimmausbildung in Sachsen soll sich nicht mehr am Seepferdchen orientieren. Stattdessen legt man Wert auf ein vierstufiges System.
Wer ein Seepferdchen hat, darf zu Recht stolz auf sich sein. Schließlich ist das Abzeichen oft die erste Schwimmprüfung, die Kinder im Wasser ablegen. Das Seepferdchen besagt, dass ein Schwimmanfänger 25 Meter im Wasser zurücklegen kann, ein sicherer Schwimmer ist man damit jedoch – entgegen der weitverbreiteten Annahme – nicht.
In Sachsen soll die Schwimmausbildung für Anfänger nun verbessert werden. Dafür wollen der sächsische Schwimmverband und das Kultusministerium enger zusammenarbeiten, heißt es in einer Mitteilung. „Wir sind uns einig, dass eine moderne Schwimmausbildung in Deutschland praktikabel, einheitlich und vor allem sicher sein muss. Mit der gegenseitigen Anerkennung des Schwimmnachweises zwischen Schulen und sächsischem Schwimm-Verband kommen wir diesem Ziel ein Stück näher“, erklärt Kultusminister Christian Piwarz von der CDU.
Grundfähigkeiten reichen fürs Seepferdchen
Seit 2019/2020 gibt es für den Grundschul-Schwimmunterricht ein verpflichtendes vierstufiges Konzept mit den Stufen Wassergewöhnung, Grundfertigkeiten, Basisstufe Schwimmen und sicher Schwimmen. Damit „wurde ein Rahmen geschaffen, der es Kindern ermöglicht, schrittweise und systematisch Schwimmfähigkeiten zu erlernen und zu festigen“, heißt es vom Land Sachsen. Die Leistungen, die für das Seepferdchen erbracht werden müssen, gehören nach diesem Konzept in Stufe zwei. Der Weg zum sicheren Schwimmen ist also noch weit.
Die vier Niveaustufen des Schwimmenlernens
Stufe 1 – Wassergewöhnung: Baderegeln und Wassergewöhnung
Stufe 2 – Grundfertigkeiten des Schwimmens: Atmen, Gleiten, beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, Drehen, Fortbewegen (25 Meter Schwimmen), Rollen
Stufe 3 – Basisstufe des Schwimmens: beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter in einer beliebigen Schwimmart (keine Zeitbegrenzung, Wechsel der Schwimmart ist erlaubt), das Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen
Stufe 4 – Sicheres Schwimmen: Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 15 Minuten Schwimmen und dabei mindestens 200 Meter Schwimmen in einer beliebigen Schwimmart zurücklegen oder Kopfsprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter Schwimmen in einer Schwimmart (maximal 3:30 Minuten) und 100 Meter Schwimmen in einer zweiten Schwimmart (keine Zeitbegrenzung)
„Die Eltern erhalten von den Schulen und dem Schwimmverband eine klare und eindeutige Rückmeldung, ob ihr Kind schon sicher schwimmen kann oder sich eben noch auf der Stufe der Grundfertigkeiten befindet“, erklärt Piwatz. Damit sollen mögliche Missverständnisse vermieden werden. Trotz des Fokus auf die vier Stufen soll es das Seepferdchen-Abzeichen dennoch weiterhin geben. „Das Seepferdchen wird nicht direkt abgeschafft“, erklärt Dr. Wolfgang Sperling, Präsident vom sächsischen Schwimm-Verband gegenüber dem Radio Chemnitz. Allerdings sei seine Bedeutung dann nicht mehr so hoch einzuschätzen.