Was zuerst nur für die Deutschen Kurzbahn-Meisterschaften der Masters Ende November in Essen angekündigt war, soll jetzt für das gesamte Wettkampfjahr 2022 gelten: Bei allen Masters-Meisterschaften auf Bundesebene wird die 2G-Regel gelten. Das bedeutet, dass nur gegen das Corona-Virus geimpfte oder von einer Infektion genesene Personen Zutritt zu Veranstaltungen bekommen werden. Das teilte die Wettkampfabteilung Masters am Freitag auf der Homepage des Deutschen Schwimm-Verbands mit. Man folge damit der Linie des DSV-Vorstandes, der die Anwendung der 2G-Regel bei Wettkämpfen empfohlen habe.
Während für die Masters-Meisterschaften im DSV also die 2G-Regel gilt, fanden die offenen Deutschen Kurzbahn-Meisterschaften im September in Wuppertal unter der 3G-Regel statt. Auch bei den Deutschen Jahrgangsmeisterschaften, die am Dienstag in Berlin beginnen, gilt das 3G-Modell. In der SSE sind bei der DJM auch das erste Mal seit Beginn der Pandemie wieder Zuschauer bei einem Meisterschaftswettkampf zugelassen.
Diskussion in den sozialen Medien
Auf Facebook sorgt die Verkündung für Diskussionen. „Richtige Entscheidung!“, schrieb schon letzte Woche ein User unter den swim.de-Artikel zur 2G-Regelung in Essen, während ein anderer Leser von Ausgrenzung sprach. Häufig geht es um die Frage, ob Veranstaltungen mit Geimpften und Genesenen wirklich sicherer seien als Events mit ungeimpften, aber getesteten Athleten. Für die Organisatoren dürfte eine 2G einige Vorteile mit sich bringen. Im Gegensatz zu Veranstaltungen, an denen auch getestete Ungeimpfte teilnehmen dürfen, gibt es deutlich weniger Auflagen. Dadurch dürfen gerade in geschlossenen Räumen mehr Schwimmerinnen und Schwimmer teilnehmen. Unterstützer der Regelung weisen außerdem auf die ohnehin schon hohe Impfquote bei der DMM auf der Langbahn in Braunschweig hin, dort waren am zweiten Veranstaltungstag 94 Prozent aller Teilnehmer vollständig geimpft.
Unglaublich was in diesem ehemals freien Land passiert.
Es gibt keine Impfpflicht – nein… wer es glaubt!