Weil er das in Düsseldorf geltende Badeverbot im Rhein missachtet hat, muss sich ein 41-Jähriger vor Gericht verantworten. Er muss mit einem hohen Bußgeld sowie weiteren Kosten rechnen.
In Düsseldorf ist erstmals ein Verfahren gegen einen Schwimmer eingeleitet worden, der trotz des geltenden Badeverbots in den Rhein gestiegen war. Der 41-Jährige war am Dienstag im Düsseldorfer Süden von Einsatzkräften entdeckt und gestellt worden. Nach Angaben der Stadt versuchte er zunächst, mit einem Sprung vom Jetski zurück ins Wasser zu fliehen, wurde jedoch kurz darauf erneut an Land gebracht.
Der Mann trug lediglich eine Badehose und räumte den Verstoß ein. Ihm droht nun ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Möglicherweise muss er auch für die Kosten des Einsatzes aufkommen, was derzeit von der zuständigen Feuerwehr geprüft wird.
Polizei warnt vor Gefahren
Das Badeverbot im Rhein gilt in Düsseldorf seit einer Woche. Polizei und Stadt hatten zuvor mit eindringlichen Bildern in den sozialen Medien vor den Gefahren des Schwimmens in der Strömung gewarnt.
Nach Zahlen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sind in Nordrhein-Westfalen in den ersten sieben Monaten dieses Jahres mindestens 34 Menschen in Gewässern ertrunken. In Düsseldorf kam zuletzt Anfang Juli ein sechsjähriger Junge im Rhein ums Leben.