Die deutschen Spitzensportverbände haben Leitlinien für eine zügige Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs erstellt. Der Deutsche Schwimm-Verband verweist in seinem Leitfaden für den Schwimmsport auf die Stellungnahme des Umweltbundesamtes vom 12. März, wonach Coronaviren in normgerecht gereinigten Schwimmbädern nicht überdauern. Dennoch sollen Maßnahmen getroffen werden, sodass die Sportler jederzeit die geltenden Abstandsregeln einhalten. Diese sehen derzeit an Land mindestens 1,5 Meter Abstand vor. Beim Sporttreiben empfiehlt der DSV aufgrund des Bewegungsradiusses einen größeren Abstand von 3 Metern im Wasser (in sehr leistungshomogenen Gruppen 2 Meter), im Kraftraum und in der Umkleide jeweils 2 Meter. Im Folgenden dokumentieren wir die wichtigsten Maßnahmen.
Regelungen zur Organisation des Trainings
- Das Training erfolgt auf Doppelbahnen (auf Bahn 1 hin, auf Bahn 2 zurück usw.). Leinen sollen die Einhaltung der Abstände vereinfachen
- In einem Acht-Bahnen-Pool entstehen so vier Bahnen, in einem Sechs-Bahnen-Pool drei Bahnen
- Pro Doppelbahn können acht Athleten (25-m-Becken) bzw. 16 Athleten (50-m-Bahn) unter Einhaltung der Abstandsregel von 3 Metern trainieren
- Bei homogenen Leistungsgruppen mit 2 Metern Abstand finden pro Doppelbahn 12 Sportler (25-m-Becken) bzw. 24 (50-m-Becken) Platz
- Auch seitlich muss der Abstand jederzeit eingehalten werden
- Überholen ist nicht möglich
- Annähern auf einen Abstand von weniger als 3 (bzw. 2) Metern ist untersagt
Weitere Regeln zur Durchführung des Schwimmtrainings
- Kein Begenungsverkehr auf der Bahn
- Ansagen in Kleinstgruppen mit maximal 5 Personen (ggf. Megaphone benutzen)
- Ein- und Ausstieg über Leitern
- Kopfsprünge nur mit 2 Metern Abstand zu allen Seiten. Keine „Überkopf-Wechsel“, kein Staffeltraining
- Es darf ausschließlich eigenes Trainingsmaterial (Pull-Buoys, Bretter, Paddles etc.) verwendet werden
Regelungen zur allgemeinen Organisation
- Trainingspläne werden per Mail verschickt, um Anweisungen vor Ort zu reduzieren
- Gruppen trainieren in fester Zusammensetzung. Die Namen werden in Teilnehmerlisten erfasst
- Die Trainingszeiten sind vom Betreten bis zum Verlassen des Schwimmbads exakt zu bestimmen, um Überschneidungen zu verhindern
- es gilt Maskenpflicht im Kassenbereich
- das Umziehen erfolgt möglichst in Einzelkabinen oder mit Abstand in Sammelumkleiden
- Die Zahl der Umkleideschränke soll eingeschränkt werden (z. B. jeden vierten Schrank)
- Duschen vor dem Training mit Abstand.
- Duschen und Föhnen nach dem Training zuhause.
- vor dem Training und beim Wechsel der Trainingsstätte (Schwimmbad, Kraft-, Gymnastikraum) sind die Hände gründlich zu waschen
Wie der DSV schreibt, ist der Leitfaden eine Orientierungshilfe und sollte nicht länger Anwendung finden als die Beschränkungen des Gesetzgebers in den einzelnen Bundesländern. Den kompletten Leitfaden finden Sie hier im PDF-Format.