Während Sie im Becken Ihre Bahnen ziehen, lagern Ihre Wertsachen zusammen mit Ihrer Kleidung im Schwimmbadspind. Doch was passiert, wenn der Spind aufgebrochen wird und Handy, Armbanduhr und Portemonnaie gestohlen werden?
„In diesem Fall würde die Hausratversicherung für den Schaden aufkommen, weil es sich um einen Einbruchdiebstahl handelt“, sagt Martin Oetzmann, Pressesprecher des Bundes der Versicherten. Besonders nervig ist oft die Wiederbeschaffung von Führerschein, Personalausweis und anderen wichtigen Dokumenten – hier übernimmt die Versicherung zumindest die Kosten für die Neubeschaffung. Die verlorene Zeit und die Nerven, die all das kostet, ersetzt leider niemand.
Allerdings sollten Sie auch nur die nötigsten Dinge mit ins Schwimmbad nehmen, wie ein Urteils des Oberlandesgerichts in Hamm (Az.: 8 U 234/04) verdeutlicht: Im verhandelten Fall wies das Gericht die Schadensersatzklage eines Saunabesuchers ab. Dieser hatte in seinem Umkleideschrank 5.000 Euro Bargeld und eine Uhr im Wert von mehr als 12.000 Euro eingeschlossen. Unbekannte brachen den Spind auf und stahlen den wertvollen Inhalt. Der Saunabesucher verlangte daraufhin Schadenersatz vom Betreiber der Sauna – zu Unrecht, wie die Richter urteilten. Denn bereits anhand der leichten Bauart der Spinde hätte das Opfer erkennen können, dass dies nicht der geeignete Ort sei, um teure Luxusgüter zu deponieren.
Wenn Sie es Langfingern besonders schwer machen wollen, mieten Sie sich für die Zeit Ihres Schwimmbadbesuchs am besten einen Wertsachen-Spind. Diese sind wesentlich schwerer aufzubrechen und meist an Orten aufgebaut, an denen das Schwimmbadpersonal auch noch ein Auge drauf hat. Hier sollten Ihre Wertsachen wirklich sicher sein.