Über die Jahre haben die verschiedenen Organisationen, die sich in Deutschland mit Schwimmen beschäftigen, eigene Baderegeln etabliert. Jetzt gibt es einen Neustart mit zehn vereinfachten Regeln in klarer Sprache.
Vor dem Schwimmen abduschen, nicht mit vollem Magen ins Wasser, nur springen, wenn es tief genug ist: Baderegeln wie diese sollten jedem Schwimmer und jeder Schwimmerin in Fleisch und Blut übergehen. Schon Kinder lernen die unter Umständen lebenswichtigen Verhaltensregeln, die die eigene Sicherheit beim Schwimmen verbessern und die Verantwortung eines jeden für andere Menschen im Wasser zum Ausdruck bringen sollen. Seit mehr als 40 Jahren müssen Schwimmlerner die Baderegeln bei jeder Seepferdchen-, Bronze-, Silber- und Goldprüfung aufsagen.
In dieser Zeit haben sich bei den Schwimmorganisationen zum Teil abweichende Regeln etabliert, sodass der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung nun eine Vereinheitlichung anstrebt. Der BFS vereinigt von DSV und DLRG bis zur Wasserwacht und dem Verband der Schwimmmeister die wichtigsten Schwimmorganisationen in Deutschland und ist unter anderem für die Prüfungsordnungen bei den Abzeichen zuständig.
„Wir haben aus allen alten Regeln zehn allgemeingültige und aktuelle Baderegeln formuliert, die wir künftig als verbindlich ansehen“, erläutert Katy Völker, die als Projektleiterin die Neuentwicklung geleitet hat. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die leichte Verständlichkeit der Regeln für Kinder im Vorschulalter gelegt. „Deshalb haben wir eng mit einem externen Sprachinstitut zusammengearbeitet. Die Texte sind mehrfach in Kindertageseinrichtungen getestet worden, um sicher zu stellen, dass sie gut verstanden werden“, so Völker.
Mit Beginn des Jahres sind das die neuen Baderegeln
Verinnerlichen statt auswendig lernen
Veraltete Formulierungen wie etwa die Warnung vor Schifffahrtswegen sind im neuen Katalog nicht mehr enthalten. Außerdem wurden Regeln gestrichen, die eher auf die Hygiene abzielten. Katy Völker betont aber, dass diese Regeln nicht falsch sind. „Wer noch Urkunden oder Unterlagen hat, in denen die alten Regeln abgebildet sind, muss diese jetzt nicht ersetzen“, betont Völker. Kinder, die in nächster Zeit geprüft werden, dürfen auch mit den alten Regeln bestehen. „Das ist eine Frage des Übergangs – ich setze da auf das Fingerspitzengefühl der Ausbilderinnen und Ausbilder.“
BFS-Präsident Helmut Stöhr ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass es darum geht, den Sinn der Regeln zu verinnerlichen. „Die Kenntnis der Baderegeln bedeutet nicht, dass ein Kind alle Regeln auswendig daher sagen soll. Vielmehr sollen die Regeln in kindgerechter Weise vermittelt und erklärt werden und das Kind soll dann zeigen, dass es den Sinn dahinter verstanden hat.“