Kompressionskleidung DTU verbietet Accessoires beim Schwimmen
Wie die DTU auf ihrer Website verkündet, enthalte die neue Sportordnung unter den allgemeinen Bestimmungen zur Teildisziplin Schwimmen folgenden Passus: "Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken, Kompressionskleidung, Paddles und Schnorchel." Der Sprecher der Technischen Kommission der DTU, Bernhard Früh, stellt nun klar: "Unter verbotener Kompressionskleidung beim Schwimmen sind zusätzliche Kompressionskleidungsteile aller Art an Beinen und Armen zu verstehen." Einteiler, Top, Shirt und Short mit Kompressionswirkung seien weiterhin erlaubt.











