Die Reise zu Olympia tritt nur an, wer vorher die Athletenvereinbarung des DOSB unterschrieben hat.

Frank Wechsel / spomedis

Olympische Ringe
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Pool | 9. Februar 2012

London 2012

DOSB verabschiedet Athletenvereinbarung

Miriam Müller | Das Präsidium des Deutschen Olympischen SportBundes (DOSB) hat in der vergangenen Woche die Athletenvereinbarung für die deutschen Olympiateilnehmer verabschiedet. Acht Seiten müssen die Athleten unterschreiben. Doch was steht drin in dem Papier?
Wer eine Reise bucht, der muss ein Angebot unterschreiben. Ähnlich geht es auch den deutschen Olympiateilnehmern: Ihnen flattert vor der Reise nach London die "Athletenvereinbarung für die Deutsche Olympiamannschaft bei den Spielen der XXX. Olympiade, London 2012" ins Haus. Absender ist der Deutsche Olympische SportBund (DOSB), dessen Präsidium bei seinen Nominierungssitzungen am 31. Mai, 21. Juni und 4. Juli die Olympiateilnehmer nominiert. Die Vereinbarungen müssen vorab unterzeichnet sein.
"In der Athletenvereinbarung werden die Rahmenbedingungen für unsere Mannschaft definiert. Dazu gehört auch ein klares Bekenntnis zum Anti-Doping-Kampf", sagt Michael Vesper, Chef der Mission der deutschen Olympia-Mannschaft.

Kostenfrei und eingekleidet zu Olympia

Doch was steht sonst noch drin in dem achtseitigen Papier? Im Gegenzug zum Buchen einer Reise ist die Olympiateilnahme kostenlos, die "Entsendungskosten zu den Spielen sowie Reisekosten im Zusammenhang mit Präsentationsterminen der Olympiamannschaft (zum Beispiel Verabschiedung durch den Bundespräsidenten, Empfang durch die Bundeskanzlerin etc.)" werden durch den DOSB übernommen.
Auch die Kleiderwahl dürfte den Sportlern leichter fallen als manch anderem Reisendem: Die Athleten erhalten durch den DOSB die "offizielle Olympiakleidung und -ausstattung unter anderem durch die Firmen adidas, Bogner und Sioux (ausgenommen Wettkampfkleidung). Und die wird den Athleten noch lange ein Andenken an ihre olympischen Erlebnisse sein, denn: laut der angehängten "Kleiderordnung" ist "der Verkauf von beziehungsweise Handel mit Bekleidungsteilen der Olympiaausrüstung dauerhaft untersagt".

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